Wissenswertes
Viele Fragen rund ums Thema Kinderbetreuung werden immer wieder gestellt. Dieser Bereich soll Ihnen helfen einige Antworten auf Ihre Fragen zu finden. Wenn Sie danach noch immer nach Antworten suchen, können Sie gerne eine E-Mail schicken.
Fragen rund um die Betreuung
- Was ist eine Referenznummer und warum wird die benötigt?
- Ist eine Probezeit vorgesehen?
- Wie sind die Arbeitszeiten?
- Ist das Kind während der Betreung bei der Tagesmutter versichert?
- Wie ist die Haftpflichtversicherung der Tagespflegepersonen und der Tageskinder geregelt?
- Kann eine Tagesmutter auch mal absagen, wenn sie etwas anderes vor hat?
- Wo findet die Betreuung statt?
- Gibt es Schließzeiten?
- Was braucht mein Kind alles?
- Was muss ich im Krankheitsfall tun?
Fragen rund um die Finanzen
- Wie teuer ist die Betreuung bei einer Tagesmutter?
- Bekommen Eltern finanzielle Unterstützung, wenn das Einkommen für die Kinderbetreuungskosten nicht ausreicht?
- Muss die Betreuungsstunde bezahlt werden, auch wenn mein Kind krank ist und nicht zur Tagesmutter kann?
- Was passiert, wenn die Tagesmutter krank wird?
- Wird der Tagesmutter Urlaub bezahlt?
- Wer bezahlt eigentlich das Bastelmaterial?
Fragen rund um den Vertrag
- Was wird im Betreuungsvertrag festgehalten?
- Wird ein Nachweis über die tatsächliche Betreuungszeit geführt?
- Braucht mein Kind eine Unfallversicherung?
- Wenn ich mein Kind nicht abholen kann. Darf dann eine andere Person das Kind abholen?
- Was passiert, wenn ich mich bei der Abholung verspäte?
Fragen rund um die Betreuungsform
- Welche Vorteile bietet die Tagesmutti?
- Was ist der sächsische Bildungsplan?
- Wird der sächsische Bildungsplan in der Tagespflege angewendet?
Was ist eine Referenznummer und warum wird die benötigt?
Als Eltern müssen Sie den Bedarf für einen Betreuungsplatz beim Jugendamt anmelden. Mit dieser Referenznummer können Sie dann im Leipziger Online-Portal auf die Suche nach einem freien Platz gehen. Nur mit dieser Nummer kann später ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.
Ist eine Probezeit vorgesehen?
NEIN. Das Kind kommt in der Eingewöhnungszeit anfangs noch mit Mama oder Papa zur Tagespflegestelle. Die Eltern ziehen sich dann Tag für Tag mehr zurück, bis wir irgendwann den Schritt wagen und das Kind allein bei mir bleibt. Da wir die Eingewöhnung langsam und individuell an das Kind anpassen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass das Kind überhaupt keine Bindung aufbaut. Sollte es trotz allem mal einen Fall geben, kann eine Sonderkündigungsregelung im Einverständnis beider Vertragspartner getroffen werden.
Warum ist das so? Viele Eltern schauen sich mehrere Betreuungsmöglichkeiten an und wählen dann eine aus. Manchmal kommt es vor, dass sich kurzfristig noch andere Möglichkeiten ergeben, die aus unterschiedlichsten Gründen besser sein können. Eine Probezeit und damit kurze Kündigungsfrist wäre dann zum Nachteil der Tagespflegeperson und ist deshalb nicht vorgesehen.
Ich habe eine Hauptbetreuungszeit von 8.15 - 16.30Uhr. Das Kind muss in dieser Zeit gebracht und abgeholt werden. Sonderregelungen können in Ausnahmefällen getroffen werden.
Ist das Kind während der Betreuung bei der Tagesmutter versichert?
JA. Das Kind ist gesetzlich unfallversichert über die Unfallkasse Sachsen.
Wie ist die Haftpflichtversicherung der Tagespflegepersonen und der Tageskinder geregelt?
Ich bin über die AXA Versicherung haftpflichtversichert. Eine zusätzliche eigene Haftpflichtversicherung, welche auch Schäden, von deliktunfähigen Kindern übernimmt, wird empfohlen.
Kann eine Tagesmutter auch mal absagen, wenn sie etwas anderes vor hat?
NEIN. Ich sage nicht einfach ab. Viermal im Jahr wird die Tagespflege bereits 15Uhr geschlossen. Sollte es zu anderweitigen Ausfallzeiten kommen (abgesehen von Krankheiten), werde ich dies immer rechtzeitig vorher bekannt geben und begründen.
Wo findet die Betreuung statt?
Die Betreuung findet in meiner Wohnung statt. Hier gibt es ein separates Betreuungszimmer. Außerdem werden einige Räume (Küche, Bad, Flur, etc.) privat und beruflich genutzt.
Gibt es Schließzeiten?
JA. Grundsätzlich ist die Tagespflege für zwei Wochen im Sommer geschlossen und zwischen Weihnachten und Neujahr. Hinzu kommen in der Regel noch Urlaube im Winter, Ostern und im Herbst, sodass die Tagespflege insgesamt 30 Tage im Jahr geschlossen ist. Die genauen Termine werden Ende des Jahres für das folgende Jahr bekannt gegeben und mit den Eltern abgesprochen.
Was braucht mein Kind alles?
Stellen Sie sich vor, Sie wollen mit Ihrem Kind übers Wochenende die Oma besuchen. Was würden Sie einpacken? In etwa die gleichen Dinge brauchen Sie auch in der Kindertagespflege. Dazu zählen z.B.: " Hausschuhe, Schnuller (wenn nötig), Wechselsachen (1 Pulli oder Sweatshirt, 1 T-Shirt, 1 Hose, 1 kurze Hose oder Rock, 1 Body oder Unterwäsche, 1 Paar Socken, 1 Strumpfhose), Windeln. Was noch dazu kommt ist eine Kopie des Impfausweises und eventuelle Vollmachten.
Was muss ich im Krankheitsfall tun?
Sie sollten möglichst schnell anrufen und ihr Kind abmelden. Nach Infektionsschutzgesetz ansteckende Krankheiten müssen außerdem beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Nach dem kurzen Anruf haben Sie genug Zeit, sich um Ihr Kind zu kümmern. Wenn es wieder gesund ist, bringen Sie ggf. vom Arzt ein ärztliches Attest mit.
Wie teuer ist die Betreuung bei einer Tagesmutter?
Die Preise richten sich nach den üblichen Sätzen zur Kinderbetreuung der Stadt Leipzig. Zusätzlich fallen pro Tag 0,50€ Serviceleistungen (max. 10€ pro Monat) an, 5€ Kreativitätszuschlag pro Monat und ca. 4€ Essengeld (je nachdem, welche Mahlzeiten benötigt werden).
Bekommen Eltern finanzielle Unterstützung, wenn das Einkommen für die Kinderbetreuungskosten nicht ausreicht?
JA. Zuständige Anträge bekommen Sie von mir, zur Vertragsunterzeichnung. Es besteht einerseits die Möglichkeit, einen Antrag für einen Freiplatz zu stellen (ein Drittel aller Plätze in Leipzig sind Freiplätze!). Es gibt andererseits die Möglichkeit einen Antrag auf Bildung und Teilhabe zu stellen, sodass Sie nur einen ermäßigten Essenbeitrag zahlen.
Muss die Betreuung bezahlt werden, auch wenn mein Kind krank ist und nicht zur Tagesmutter kann?
JA. Das Betreuungsgeld muss immer gezahlt werden. Das betrifft Krankheitsfälle vom Kind und Krankheitsfälle der Tagespflegeperson. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Kosten für Serviceleistung und Essengeld.
Was passiert, wenn die Tagesmutter krank wird?
Bei einigen wenigen Tagen ist es immer empfehlenswert, wenn die Betreuung selbst übernommen wird, um den Kind, den Stress einer neuen Betreuungsperson und/oder Betreuungsräume zu ersparen. Grundsätzlich gibt es aber immer die Möglichkeit eine Vertretung ab dem Folgetag in Anspruch zu nehmen. Die Organisation läuft dann über die Stadt Leipzig.
Wird der Tagesmutter Urlaub bezahlt?
JA. So wie jeder andere Arbeitnehmer bekommt auch die Tagespflegeperson Urlaubstage bezahlt. Ich werde maximal 30 Urlaubstage (davon mindst. einmal zwei Wochen zusammenhängend) beanspruchen. Urlaubstage werden mit den Eltern abgesprochen. Ebenso wie beim Krankheitsfall entstehen keine weiteren Kosten für Serviceleistungen und Essengeld.
Wer bezahlt eigentlich das Bastelmaterial?
Die Eltern zahlen einen monatlichen Kreativitätszuschlag , mit dem ein Teil der Kosten der Bastelmaterialen abgedeckt werden. Ich lege viel Wert auf ordentliches und sauberes Material. Deshalb ist es notwendig, oft neue Dinge einzukaufen oder neu herzustellen. Jedes Kind sollte das Recht auf saubere Knete, vernünftige Stifte und schöne Malbücher haben, damit der Spaß an der Kreativität nicht verloren geht. Damit auch ihr Kind in den Genuss kommt ist es unumgänglich Geld für Bastelmaterialien zu zahlen. Viele Dinge wird ihr Kind auch mit nach Hause bringen, sodass sie sich gemeinsam mit dem Kind an den Werken erfreuen können und sehen, wohin ihr Geld fließt. Es entstehen Kosten von 5€ im Monat.
Was wird im Betreuungsvertrag festgehalten?
Folgende Punkte werden im Vertrag geregelt.:
- Beginn, Umfang und Ort der Tagespflege
- Finanzierung der Tagespflegeperson
- Urlaub/Krankheit
- Versicherungsschutz
- Arztbesuche und Erkrankung des Kindes
- Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Sonstiges
- Auskunfts- und Schweigepflicht
Genauere Details bekommen Sie bei einem Besichtigungstermin.
Wird ein Nachweis über die tatsächliche Betreuungszeit geführt?
JA. Ich schreibe jeden Tag auf, wann das Kind gebracht und abgeholt wird. Als Abholzeit wird die Zeit eingetragen, zu der Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Wohnung verlassen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie einige Minuten vor Betreuungsende bei mir sind. Dieser Nachweis wird am Ende des Monats von den Eltern und von mir unterschrieben.
Braucht mein Kind eine Unfallversicherung?
Nicht unbedingt. Wäre aber empfehlenswert, da diese auch außerhalb der Betreuungszeit im Schadensfall eintritt.
Wenn ich mein Kind nicht abholen kann. Darf dann eine andere Person das Kind abholen?
JA, allerdings setzt dies voraus, das für die andere Person eine Vollmacht vorliegt. Ohne Vollmacht gebe ich kein Kind mit nach Hause. Wichtig für nicht verheiratete Paare: Wenn kein geteiltes Sorgerecht vorliegt, braucht auch der Vater eine Vollmacht!! Andernfalls benötige ich eine Kopie über die Sorgerechtserklärung.
Was passiert, wenn ich mich bei der Abholung verspäte?
Wenn man mal zu spät kommt und noch schnell anruft, dass es später wird, passiert gar nichts. Sollte es jedoch zu ständigen Verspätungen kommen oder wird ein Kind ohne nachvollziehbare Entschuldigung abgeholt, entstehen Kosten für die Mehrbetreuung von 10€. Dabei spielt es keine Rolle, ob es 5 oder 20 Minuten später war. Für jede angefangen Viertelstunde entstehen Kosten in Höhe von 10€.
Welche Vorteile bietet die Kindertagespflege gegenüber der Krippe?
- Bei mir finden Sie eine individuelle und familienergänzende Betreuung für Ihr Kind. Die Betreuung findet in kleinen Gruppen (mit maximal fünf Kindern) statt. Des Weiteren wird die Betreuung in einer angemieteten Wohnung stattfinden. Das heißt, die Kinder haben eine überschaubare Anzahl an Zimmern, in welchen sie sich orientieren müssen. Ich habe mehr Zeit, mich mit jedem Kind und dessen Eltern einzeln zu beschäftigen. Bei eventuellen Defiziten und/oder Begabungen ist ein schnelles Handeln und vor allem eine individuelle, auf das Kind angepasste Förderung im Rahmen der Betreuung möglich.
- Durch die familiären Bedingungen haben es die Kinder leichter, sich an den neuen Alltag zu gewöhnen. Vor allem schüchterne Kinder finden schneller einen Zugang zu den andren Kindern, da sie sich nicht an so viele Kinder gleichzeitig gewöhnen müssen. Aber auch aufgeweckte Kinder profitieren von den kleinen Gruppen, denn sie haben die Möglichkeit auch mal mehr zu toben als die Anderen, denn sie müssen nicht auf viele andere Kinder Rücksicht nehmen. Auch die Integration von "wilden" Kindern in eine kleine Gruppe gelingt leichter, da leichter Kompromisse geschlossen werden können.
- Wenn Sie einen kleinen Feinschmecker haben oder eventuell ein Kind, welches mit Allergien belastet ist, ist es möglich, dass das Essen gemeinsam geplant wird. So kann ich Rücksicht auf jedes Kind nehmen.
- Zum Spielen steht den Kindern altersgerechtes Spielzeug zur Verfügung. Da nur wenige Kinder damit spielen, bleibt es lange allen Kindern in voller Funktionsfähigkeit erhalten.
- Weniger Kinder bedeuten auch weniger Bakterien, Viren oder andere Krankheitserreger. Somit bleiben die Kinder länger gesund und von manch lästigem Schnupfen verschont.
Was ist der sächsische Bildungsplan?
Der Sächsische Bildungsplan ist die verbindliche Grundlage für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Dezember 2005. Es handelt sich hierbei um "einem Leitfaden für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen in dem" Bildung vom Kind her gedacht wird. Der Plan stellt Bewährtes und Erprobtes in einen aktuellen Kontext. Er übersetzt Erkenntnisse der Neurowissenschaften, der Bildungsforschung und der Entwicklungspsychologie für die Praxis und entwirft damit eine Vorstellung vom sich selbst bildenden Kind in der Gemeinschaft, die das Handeln der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen leiten soll." (Zitat aus dem Vorwort des sächs. Bildungsplan".
Wird der sächsische Bildungsplan in der Kindertagespflege angewendet?
JA. Ich lege sehr viel Wert darauf, möglichst viele Aspekte des Bildungsplanes in meine tägliche Arbeit einzubeziehen. Das beginnt damit, dass wir einige Dinge täglich anwenden, wie z.B. mathematische Bildung, welche durch die Zuordnung und Erkennung der individuellen Farbe für jedes Kind gefördert wird. Andere Dinge beschäftigen uns hingegen in speziellen Projekten, wie z.B. das Projekt "Formen", in welchem wir uns intensiv mit den Formen Kreis, Viereck und Dreieck beschäftigen. Des Weiteren haben wir Tage, an denen wir uns intensiv mit einem Thema auseinandersetzen, wie z.B. beim Frühlingsfest, bei dem sich alles ums Thema "Frühling" dreht. Ich versuche alle Bildungsbereiche so oft wie möglich in den Alltag einzubinden und dabei möglichst viele unterschiedliche Formen der Umsetzung zu finden.